Verordnungen Saison 2024

Respektieren Sie die Vorschrift, alle Urlauber zu respektieren

Die vorliegende Betriebsordnung gilt für die laufende Saison 2024 für das Villaggio Leucosia – Via Lago,12 – Castellabate (SA) – (nachfolgend Liberi Orizzonti Srl) und ist integraler Bestandteil des Vertrages, der mit den Gästen bei ihrer Ankunft abgeschlossen und in allen seinen Teilen unterzeichnet wird. Dieses Reglement ist im Inneren der Anlage ausgehängt. Es handelt sich um betriebliche und organisatorische Einzelheiten, die ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Betriebsordnung sind. Mit dem Betreten des Feriendorfs werden die Bedingungen und Regeln der vorliegenden Betriebsordnung in vollem Umfang akzeptiert. Vor und/oder während der Sommereröffnung kann die Betriebsordnung geändert und/oder ergänzt werden.

FREMDE UND UNANGEMELDETE GÄSTE

Der Zutritt für Außenstehende ist untersagt. Personen, die ohne Ausweis, ohne Anmeldung oder in jedem Fall unbefugt in das Feriendorf eindringen, werden gemäß Art. 614 des italienischen Strafgesetzbuches wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Personen, die beim Betreten des Feriendorfs ohne die erforderlichen Ausweise und/oder ohne Registrierung oder in jedem Fall ohne Genehmigung erwischt werden, werden mit einem Betrag in Höhe des Tarifs für „zusätzliche Personen“ von €. 25 Euro multipliziert mit fünf. Der Gast haftet gesamtschuldnerisch für diese Zahlung sowie für die von ihm selbst durchgeführten Handlungen.

ARMBAND/PERSONENIDENTIFIKATIONSAUSWEIS

Um Zugang zum Village zu erhalten, erhalten Sie bei Ihrer Ankunft ein persönliches Identifikationsarmband/einen persönlichen Ausweis und eine Fahrzeugkarte, die beide nicht übertragbar sind. Das Armband/der persönliche Ausweis ermöglicht den Zugang und den Aufenthalt im Village

Der Ausweis muss während der gesamten Aufenthaltsdauer getragen werden und ist beim Einlass und auf Verlangen des Personals unaufgefordert vorzuzeigen, auch bei Kontrollen in den gewerblichen Einrichtungen und Unterkünften zur Überprüfung der angemeldeten Personen. Personen, die im Feriendorf ohne Ausweis und Registrierung angetroffen werden, oder in jedem Fall unbefugte Personen, werden mit einem Betrag belastet, der im vorherigen Punkt „Fremde und nicht registrierte Gäste“ festgelegt ist. Überprüfen Sie bitte, ob die Angaben auf dem Annahmedokument korrekt sind und der Art der Wohneinheit und der Anzahl der Personen entsprechen.

VERKEHR UND PARKEN VON FAHRZEUGEN

Der Vertrag umfasst nur ein Auto/Motorrad (nicht übertragbar auf andere) pro Einheit, das in den von der Direktion angegebenen Bereichen geparkt werden muss und nicht im Dorf verkehren darf. Das betreffende Auto wird mit einem nummerierten Ausweis versehen, für den eine Kaution von 20 Euro zu hinterlegen ist, die bei Rückgabe des Autos zurückerstattet wird. Die Karte ermöglicht das Öffnen der Einfahrtsschranke zum Parkplatz außerhalb des Feriendorfs und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Es wird auch ein Ausweis mit Nummernschild und Namen ausgestellt. Alle anderen Autos/Motorräder, ob eigene oder die von Freunden/Tagesgästen, müssen von der Direktion gegen eine zusätzliche Gebühr von 10 Euro gemäß Vertrag und Preisliste zugelassen werden. Das Feriendorf behält sich das Recht vor, zusätzliche Autos/Motorräder zuzulassen, nachdem es die zulässige Höchstzahl überprüft hat.

Der Zugang zu den Alleen des Dorfes wird durch eine Kette unmittelbar nach der „Piazzetta“ kontrolliert, die den freien Zugang für andere Fahrzeuge als Dienst- oder Rettungsfahrzeuge verhindert. Von 23.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr, wenn die Tore und die Zufahrtsschranke geschlossen sind, ist das Befahren mit Fahrzeugen strengstens untersagt. Das Parken in der Nähe der Stellplätze ist absolut nicht gestattet. Sollte das Fahrzeug innerhalb des Feriendorfes geparkt sein, ist die Direktion befugt, es zu entfernen, und der Besitzer wird als „Zuwiderhandelnder gegen die Dorfregeln“ registriert. Autos/Motorräder, die im Village abgestellt werden dürfen, erhalten einen Ausweis, der sichtbar angebracht werden muss. Autos/Motorräder ohne regulären Ausweis dürfen den Parkplatz nicht betreten und werden, falls sie dort angetroffen werden, auf Kosten des Besitzers entfernt, ohne dass dieser für etwaige Schäden haftet. Die Direktion haftet nicht für Schäden oder Diebstahl, die an Autos/Motorrädern in der Anlage oder auf dem Parkplatz verursacht werden. Der Bereich, der zum Parken und Abstellen von Motorrädern, Autos und anderen Fahrzeugen genutzt wird, ist nicht bewacht und es wird keine Haftung für Diebstahl, Beschädigung, böswillige Handlungen und/oder Unfälle übernommen, wie auch immer diese an den Fahrzeugen entstehen mögen. Es ist ratsam, im Voraus eine Versicherung abzuschließen.

AM STRAND ABSOLUT VERBOTEN

Es ist verboten, im Bereich des Strandes innerhalb von fünf Metern von der Uferlinie Liegestühle, Unterhaltungsgeräte, Matratzen, sogar einfache Strandtücher oder andere Dinge, die ein Hindernis für den Durchgang und das Baden darstellen, aufzustellen. Das Verbot gilt auch für die erste Reihe der Sonnenschirme in einem Abstand von mehr als fünf Metern vom Ufer. Die Abfälle müssen in die entsprechenden, nach Art getrennten Behälter gegeben werden. Es ist verboten, sie auch nur vorübergehend an einem anderen Ort abzulegen. Es ist verboten, Zigarettenstummel oder andere Abfälle auf den Strand zu werfen. Tiere jeglicher Art dürfen nicht in die Einrichtung mitgenommen werden, auch wenn sie einen Maulkorb tragen oder angeleint sind, mit Ausnahme von Blindenführhunden.

Jeder Sonnenschirm kann maximal vier Personen aufnehmen; es wird daher empfohlen, diese Anzahl nicht zu überschreiten, um unangenehmes Gedränge zu vermeiden. Die Kunden müssen sich korrekt und angemessen verhalten und auf jeden Fall so, dass sie nicht stören. Die Direktion behält sich das Recht vor, Einzelpersonen oder Familien, die sich gegenüber der Firma Liberi Orizzonti und/oder den Kunden unangemessen oder nachteilig verhalten haben oder die aus irgendeinem Grund im Rückstand sind, den Zutritt zu verweigern und sie werden als säumige Zahler gemeldet. Die Firma Liberi Orizzonti behält sich das Recht vor, Schirmreihen zu den bereits vorhandenen hinzuzufügen, mit dem Recht, den Kunden bei Bedarf umzuplatzieren, wobei der Zustand des zuvor zugewiesenen Strandplatzes so weit wie möglich beibehalten wird. Es ist untersagt, am Strand Ball zu spielen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen der vorliegenden Betriebsordnung, der Verordnungen der Gemeinde Santa Maria di Castellabate und der Hafenmeisterei von Agropoli sowie der städtischen Vorschriften für die Nutzung des maritimen Staatsbesitzes einzuhalten. Die Dokumente sind am Eingang der Einrichtung ausgehängt. Die Nichteinhaltung der Vorschriften führt zum Ausschluss und zur Anzeige als säumiger Zahler.

REST

Jeder ist verpflichtet, die folgenden Nachmittags- und Nachtruhezeiten einzuhalten: – Nachmittagsruhe: von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr – Nachtruhe: von Mitternacht bis 8:00 Uhr morgens (außer bei geplanten Shows und/oder Unterhaltungsaktivitäten). Während der Ruhezeiten sind sowohl im Feriendorf als auch am Strand Ruhe und Rücksichtnahme auf die anderen zu wahren. Das Verlassen des Feriendorfs mit Autos oder Motorrädern und die Benutzung von Fahrrädern ist ebenfalls zu vermeiden. Lediglich der Verkehr der Dienst- und Rettungsfahrzeuge der Struktur ist im Bedarfsfall gestattet.

KINDER

Kinder unter 6 Jahren müssen zu den Toiletten und Duschen begleitet werden. Das Reinigungspersonal in den Toiletten ist befugt, unbegleitete Kinder zu entfernen. Die Erwachsenen sind für das Verhalten ihrer Kinder direkt verantwortlich. Es muss darauf geachtet werden, dass deren Lebhaftigkeit die anderen Gäste nicht stört. Insbesondere werden die Eltern gebeten, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder die Ruhezeiten einhalten und während der Ruhezeiten keine Fahrräder benutzen.

Haustiere

Kleine/mittelgroße Haustiere sind erlaubt (bis zu einem Höchstgewicht von 5 kg), jedoch nur mit Genehmigung der Rezeption. Haustiere dürfen nur in ihrem eigenen Wohnbereich gehalten werden; sie dürfen nicht in die Gemeinschaftsbereiche mitgenommen werden und auch nicht auf Spaziergänge innerhalb des Feriendorfs mitgenommen werden. Ihre Bedürfnisse müssen immer von ihren Besitzern beseitigt werden.

Verbote und Vorschriften.

Es ist verboten:

1) unangemeldete Gäste und Personen ohne vorherige Genehmigung in das Feriendorf zu lassen;

2) das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren ohne vorherige Genehmigung der Rezeption;

3) das Anzünden von Feuer innerhalb des Village und am Strand;

4) das Zertrampeln von Blumenbeeten und die Beschädigung von Pflanzen und Vegetation; das Village behält sich das Recht vor, etwaige Kosten in Rechnung zu stellen.

6) Beschädigung der Einrichtungen, Serviceleistungen und Ausrüstungen des Feriendorfs; das Feriendorf behält sich das Recht vor, etwaige Kosten in Rechnung zu stellen.

7) während der Mittagsruhe (von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr) und der Nachtruhe (von Mitternacht bis 8.00 Uhr) Lärm zu machen und/oder Störungen zu verursachen;

9) Wäsche an Drähten zu trocknen oder Wäscheleinen außerhalb des Stellplatzes aufzustellen;

10) Schattentücher und/oder horizontale und vertikale Schirme jeglicher Art anzubringen;

11) das Fahren mit Fahrrädern, Dreirädern, Vierrädern, Motorrollern, Hoverboards usw., ob elektrisch oder motorisiert und/oder mit Tretunterstützung

12) im gesamten Dorf mit Bällen zu spielen

13) das Anbringen von Antennen, Artefakten, Vorschaltgeräten und anderen elektrischen Geräten ohne vorherige Genehmigung.

14) Nicht genehmigte Gegenstände oder Anschlüsse werden von der Direktion auf Kosten des verantwortlichen Kunden entfernt.

ANSTAND UND VERHALTEN

Um die Ordnung im Feriendorf zu wahren, bitten wir Sie, faltbare Wäscheleinen zu verwenden und diese auf der Veranda aufzustellen.

Die Benutzung von Radio und Fernsehen ist erlaubt, solange deren Lautstärke außerhalb der Wohneinheit nicht wahrgenommen wird. Das Spielen von Musikinstrumenten ist in den Wohnbereichen des Villages zu keiner Tageszeit gestattet. Es ist auch nicht gestattet, im Village oder am Strand Fußball zu spielen oder andere lästige Sportarten auszuüben.

ENTFERNUNG VON GÄSTEN

Das Feriendorf behält sich das Recht vor, Gäste, die durch ihr Verhalten oder die Nichteinhaltung der üblichen Höflichkeitsregeln, durch Unannehmlichkeiten für andere Gäste oder aus Sicherheitsgründen die Ruhe und den Frieden anderer Gäste stören oder gegen die im Feriendorf geltenden Regeln und Vorschriften verstoßen, nach eigenem Ermessen unverzüglich zu verweisen.

VERLORENE OBJEKTE

Gäste, die am Strand oder innerhalb des Feriendorfes verlorene Gegenstände finden, werden gebeten, diese sofort an der Rezeption abzugeben. Die Direktion lehnt jede Verantwortung für verlorene Gegenstände innerhalb des Feriendorfs ab.

GETRENNTE ABFALLSAMMLUNG

Alle Gäste sind verpflichtet, ihre Abfälle nach den in der Gemeinde Castellabate und im Feriendorf geltenden und speziell geregelten Verfahren zu trennen. Das Feriendorf behält sich das Recht vor, denjenigen, die sich nicht an die Vorschriften halten, die für die Mülltrennung erforderlichen Kosten und/oder die von den Kontrollorganen auferlegten Geldstrafen in Rechnung zu stellen.

UMWELT

Es ist verpflichtend, das Dorf, die Pflanzen, das Gelände, die Ausrüstung, die Hygiene und die Sauberkeit der gesamten Anlage zu respektieren; jede Beschädigung wird dem Verursacher in Rechnung gestellt. Ein umweltbewusstes und energiesparendes Verhalten wird von allen verlangt. Im Besonderen:

– werfen Sie keinen Müll in die Mülleimer;

– Trennen Sie Papier, Plastik, Glas und Batterien von anderen Abfällen und werfen Sie sie in die entsprechenden Behälter;

– die Vegetation nicht beschädigen, keine Blumen pflücken, keine Früchte von den Bäumen nehmen, Blumenbeete nicht zertrampeln, keine Seile zwischen Pflanzen spannen, keine Löcher graben;

– nicht an Geräten herumhantieren oder sie entfernen;

– lassen Sie das Licht nicht unnötig brennen;

– Schließen Sie Türen und Fenster, wenn die Klimaanlage in Betrieb ist;

– Wasserhähne nach Gebrauch schließen, um kein Wasser zu verschwenden;

– verschütten Sie kein Seifen- oder Waschmittelwasser auf dem Boden;

– keine Lagerfeuer anzünden.

Die Direktion behält sich das Recht vor, die vorliegende Hausordnung im Laufe des Jahres zu ändern, um etwaigen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.